Steißlage
Steißlage (Beckenendlage, BEL): Während der Schwangerschaft liegt das Kind normalerweise mit dem Kopf nach oben in der Gebärmutter. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche haben sich schon 80 % der Kinder mit dem Kopf nach unten „eingestellt“, wie die Geburtshelfer sagen, und bis zum Geburtstermin weitere 15 % – aber eben nicht alle: Etwa 4 % der Geburten erfolgen in Steißlage, d. h. das Kind kommt mit dem Kopf nach oben und dem Steiß nach unten zur Welt (Steißgeburt). Bei Frühgeburten kommt diese Lage mit 10–15 % entsprechend häufiger vor.
Die Geburt bei Steißlage ist aus mehreren Gründen risikoreicher als Geburten, bei denen der Schädel vorangeht:
- Der Steiß dichtet den Geburtskanal nach unten nicht so gut ab wie der größere Kopf, das heißt die Nabelschnur kann am Steiß vorbeirutschen und zum Nabelschnurvorfall führen.
- Die Arme können sich im Geburtskanal „verhaken“ und unter Umständen nur mit Zug gelöst werden – beides kann zur Schädigung der Armnerven führen.
- Der Steiß des Kindes hat einen geringeren Umfang als der Kopf und dehnt den Geburtskanal deshalb nicht genügend – die Geburt des Kopfes wird dadurch erschwert.
- Wird erst der Nabel und danach der Kopf geboren, wird die Nabelschnur zwangsläufig abgedrückt und der Säugling erhält keinen Sauerstoff. Diese Zeit ist die kritischste während einer Steißgeburt: Wird der Kopf nicht innerhalb von 3–5 Minuten geboren, erstickt das Kind oder kann eine schwere Schädigung erleiden.
Wegen dieser Risiken versucht der Geburtshelfer, entweder das Kind ab der 37. Schwangerschaftswoche vor der Geburt aus der Steißlage in eine Schädellage zu drehen (äußere Wendung). Gelingt dies nicht, empfiehlt er – bei Erstgebärenden – den Kaiserschnitt. Als Alternativen zur äußeren Wendung werden die Indische Brücke (Lagerungsübung), Moxibustion (Wärmebehandlung der Akupunkturpunkte), Akupunktur und die Zilgrei-Methode (Atemtechnik) angeboten. Ihre Wirksamkeit ist aber umstritten.
Zweitgebärende können eine normale Geburt bei Kindern in Steißlage anvisieren, wenn:
- Kein Missverhältnis zwischen Größe des Kopfs und Geburtskanal besteht
- Keine Fehlbildungen des Kindes oder besondere mütterliche Risiken bestehen
- Das Kind mehr als 3 500 g wiegt
- Das Kind den Kopf nicht überstreckt und beide Füße nicht gerade nach unten liegen (reine Fußlage).