Reflexzonenmassage

Die Reflexzonenmassage baut auf der Beobachtung auf, dass bestimmte Areale des Körpermantels (Haut, Bindegewebe, Skelettmuskulatur und Knochenhaut) mit inneren Organen in Beziehung stehen. Die zu den Organen führenden Nerven entspringen teilweise demselben Rückenmarksegment wie die zum Körpermantel ziehenden Nerven. Diese Verschaltung von Nerven des Körpermantels mit Nerven der inneren Organe auf Rückenmarkebene erklärt, warum z.B. bei einem Herzinfarkt der Schmerz in den linken Arm ausstrahlt. Über diese Reflexzonen des Körpermantels lassen sich auch die inneren Organe beeinflussen.

Die Reflexzonenmassage stützt sich auf ein wissenschaftlich plausibles Konzept. Die Fußreflexzonenmassage dagegen folgt einer anderen, wissenschaftlich nicht belegten Theorie. Diese Massagetechnik geht von der Vorstellung aus, dass die inneren Organe mit der Fußsohle in Verbindung stehen und jeweils an bestimmten Punkten auf der Fußsohle abgebildet sind. Daher lassen sie sich nach der Theorie der Fußreflexzonenmassage auch von dort aus beeinflussen. Dazu streicht, drückt und reibt der Therapeut an den jeweiligen Organpunkten. Das Konzept wird auch zur Diagnose eingesetzt: Eine veränderte Hautbeschaffenheit oder Schmerzempfinden beim Druck auf einen bestimmten Organpunkt sollen auf Krankheiten in dem jeweils zugeordneten Organ hinweisen.

Die spezifische Wirkung des Verfahrens ist weder plausibel noch wissenschaftlich schlüssig belegt. Unspezifische Wirkungen sind wie bei anderen Massageverfahren aber durchaus anzunehmen.

Die Ausbildung zum Masseur ist staatlich geregelt und endet nach zweieinhalb Jahren mit einer Zulassung als Masseur und medizinischer Bademeister. Masseure dürfen Krankheiten nur auf ärztliche Anordnung behandeln.

In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die klassische Massage, die Reflexzonenmassagen und die Lymphdrainage. Selbst zu tragen sind jedoch neben der Rezeptgebühr 10 % der Behandlungskosten. Eine Fußreflexzonenmassage wird nicht übernommen. Auch Ganzkörpermassagen, fernöstliche und Wellnessmassagen müssen selbst bezahlt werden.

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