Körperliche Untersuchung
An die Anamnese (Erhebung der Krankenvorgeschichte) schließt sich die körperliche Untersuchung (klinische Untersuchung) an. Diese umfasst:
- Eine Allgemeinuntersuchung des Patienten, die seinen Gesundheitszustand und die lebenswichtigen Körperfunktionen (Vitalfunktionen) abklärt
- Einen fachärztlichen Untersuchungsteil, der sich gezielt dem betroffenen Organ oder der betroffenen Körperregion widmet.
Vor allem im Krankenhaus erfolgt eine komplette körperliche Untersuchung.
Beim Spezialisten werden meist nur ein bis drei Organsysteme wie Herz-Lunge, Bauch oder das Nervensystem untersucht. Dabei umfasst die Untersuchung oft folgende Grundelemente:
- Bereits das Betrachten des Patienten oder der betroffenen Körperregion liefert bei der Inspektion wertvolle Hinweise auf die Erkrankung. Bei typischen Hautinfektionen und vielen anderen Erkrankungen (z. B. Lippenherpes) ist sogar oft eine Blickdiagnose möglich.
- Beim Abklopfen (Perkussion, Klopfuntersuchung) wird die Körperoberfläche des Patienten abgeklopft, um aus den ausgelösten Geräuschen Rückschlüsse auf den Zustand der darunter liegenden Organe zu ziehen. Dies ist vor allem bei der Untersuchung von Brust- und Bauchorganen wichtig, um Größe und Begrenzung von Herz, Lunge und Leber festzustellen. Bei übergewichtigen Patienten ist das Abklopfen wegen der den Schall dämpfenden Fettschicht nur eingeschränkt aussagekräftig.
- Wenn der Arzt sein Stethoskop einsetzt, um die im Körper entstehenden Schallphänomene (z. B. Herzschlag oder Atmung) möglichst präzise zu hören, spricht man vom Abhorchen (Auskultation). Hier werden die Geräusche über eine Membran und die Schläuche des Stethoskops verstärkt und direkt den Ohren des Untersuchers zugeleitet.
- Beispiele für eine Tastuntersuchung (Palpation) sind das Prüfen der Hauttemperatur bei entzündeten Hautarealen, das Fühlen des Pulses sowie das Abtasten der Leber oder des Darms durch die Bauchdecke.
Die erhobenen Befunde werden in der Regel auf Vordrucken oder direkt im Computer dokumentiert und können bei Bedarf vom Patienten oder weiterbehandelnden Arzt angefordert werden.