IGeL: Wo die Grenzen sind
Die Entwicklung weg von der Einheits-Kassen-Medizin hin zu einer individualisierten Medizin mit „Life-Style-“ und „High-Tech“ Dienstleistungen scheint unumkehrbar. Damit stellt sich für den Patienten die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist, ohne unnützen und teuren Angeboten zu erliegen. Dazu gibt es zum einen einige bedenkenswerte Tipps, zum anderen ist es gut, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben:
IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.
Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
- Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
- Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
- Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
- Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
- Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.