Heilung und Wundheilung

Die Heilung, d. h. die (Wieder-)Herstellung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Patienten, ist das Ziel jeder ärztlichen Behandlungsmaßnahme. In der Praxis gelingt die Heilung oft nicht vollständig und es bleibt – mit oder ohne ärztliches Eingreifen – ein Defekt zurück. Typische Beispiele für die Defektheilung sind z. B. die Füllung eines Zahns, die Bildung von Narben nach Verletzungen oder anhaltende Lähmungen nach einem Schlaganfall.

Je nach Art der Narbenbildung unterscheidet man in der Wundheilung auch zwischen Primär- und Sekundärheilung. Bleibt nur eine schmale, strichförmige Narbe zurück, spricht man von Primärheilung. Sie gelingt vor allem bei nicht verunreinigten Wunden mit glatten Rändern, z. B. nach chirurgischen Eingriffen. Bei der Sekundärheilung entsteht eine breite, bindegewebige Narbe, die die Funktion des entsprechenden Körperteils einschränken kann. Sie ist oft Folge einer klaffenden, infizierten oder verschmutzten Wunde.

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